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   FG Berlin, 24.03.2003 - 8 K 8572/99   

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https://dejure.org/2003,16187
FG Berlin, 24.03.2003 - 8 K 8572/99 (https://dejure.org/2003,16187)
FG Berlin, Entscheidung vom 24.03.2003 - 8 K 8572/99 (https://dejure.org/2003,16187)
FG Berlin, Entscheidung vom 24. März 2003 - 8 K 8572/99 (https://dejure.org/2003,16187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei zeitraumbezogenen Verträgen und Vereinbarung einer Pauschalvergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinnrealisierung bei Vereinbarung von Pauschalhonoraren für die steuerliche Beratung von Immobilienfonds

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewinnrealisierung bei Vereinbarung von Pauschalhonoraren für die steuerliche Beratung von Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 980
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.10.1999 - IV R 12/99

    Gewinnrealisierung bei Provisionen eines Assekuradeurs

    Auszug aus FG Berlin, 24.03.2003 - 8 K 8572/99
    Die zweite Fallgruppe zeitraumbezogener Verträge ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zeitraumbezogenheit nicht der Leistung selbst anhaftet, aber ein zeitlicher Rahmen für mehrere ihrem Charakter nach selbständige Einzelleistungen vorgegeben wird (vgl. BFH-Urteil vom 25.10.1994 - VIII R 65/91 BStBl II 1995, 312 zu Ausbeuteverträgen, BFH-Urteil v. 10.09.1998, IV R 80/96 BFH/NV 1999, 260 zu Unterrichtsvertrag, BFH-Urteil v. 14.10.1999 - IV R 12/99 BFH/NV 2000, 369 zu Leistungsspektrum eines Versicherungsunternehmens).

    Denn die Frage der Realisierung einer Forderung ist von der nach ihrer rechtlichen Entstehung und ihrer Fälligkeit zu trennen (vgl. BFH-Urteil BStBl II 2000, 25 ).

  • BFH, 20.05.1992 - X R 49/89

    Zeitanteilige Aktivierung von Mietzinsforderungen bei KFZ-Vermietung

    Auszug aus FG Berlin, 24.03.2003 - 8 K 8572/99
    Wann eine objektiv zeitraumbezogene vertragliche Verpflichtung in dem zuvor dargestellten Sinne erfüllt und der Schwebezustand des Geschäfts damit beendet ist, bestimmt sich nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Sachleistung (vgl. BFH-Urteil vom 20. Mai 1992 X R 49/89, BStBl II 1992, 904 ).

    Sie ergibt sich daraus, dass über einen längeren begrenzten oder unbegrenzten Zeitraum eine qualitativ gleichbleibende Dauerverpflichtung besteht (BFH-Urteil vom 20. Mai 1992 X R 49/89, BFHE 168, 182 , BStBl II 1992, 904 ).

  • BFH, 10.09.1998 - IV R 80/96

    Gewinnrealisierung bei Schulungseinrichtungen

    Auszug aus FG Berlin, 24.03.2003 - 8 K 8572/99
    Die zweite Fallgruppe zeitraumbezogener Verträge ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zeitraumbezogenheit nicht der Leistung selbst anhaftet, aber ein zeitlicher Rahmen für mehrere ihrem Charakter nach selbständige Einzelleistungen vorgegeben wird (vgl. BFH-Urteil vom 25.10.1994 - VIII R 65/91 BStBl II 1995, 312 zu Ausbeuteverträgen, BFH-Urteil v. 10.09.1998, IV R 80/96 BFH/NV 1999, 260 zu Unterrichtsvertrag, BFH-Urteil v. 14.10.1999 - IV R 12/99 BFH/NV 2000, 369 zu Leistungsspektrum eines Versicherungsunternehmens).

    In diesem Fall (z.B. auch bei Sukzessivlieferungen und Wiederkehrschuldverhältnissen) tritt die Realisierung bei Erfüllung jeder einzelnen Teilleistung ein (vgl. BFH-Urteil vom 10.09.1998 a.a.O. m.w.N.).

  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

    Auszug aus FG Berlin, 24.03.2003 - 8 K 8572/99
    Ansprüche und Verbindlichkeiten aus einem schwebenden Geschäft dürfen in der Bilanz grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, weil während des Schwebezustands die (widerlegbare) Vermutung besteht, dass sich die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag wertmäßig ausgleichen (st. Rspr. vgl. BFH-Urteil vom 23.06.1997; Az: GrS 2/93; BStBl II 1997, 735 m. zahlr. w. N.).
  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95

    Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs

    Auszug aus FG Berlin, 24.03.2003 - 8 K 8572/99
    Ein solches Dauerschuldverhältnis führt zu einer zeitproportionalen Gewinnrealisierung; denn die zeitraumbezogene Leistung konkretisiert sich in jedem Augenblick des Vertragszeitraums unabhängig von gesetzlich oder vertraglich bestimmten Abrechnungszeiträumen für die Gegenleistung (vgl. z.B. BFH vom 17.02.1998; Az: VIII R 28/95; BStBl II 1998, 505 m.w.N.).
  • BFH, 12.05.1993 - XI R 1/93

    Aktivierung von Vorsteuer-Ansprüchen vor Vorlage einer berichtigten Rechnung

    Auszug aus FG Berlin, 24.03.2003 - 8 K 8572/99
    Ein Gewinn ist in diesem Sinn realisiert, wenn bei gegenseitigen Verträgen der Leistungsverpflichtete die vereinbarte Leistung "wirtschaftlich erfüllt" hat und ihm die Forderung auf die Gegenleistung - von den mit jeder Forderung verbundenen Risiken abgesehen - so gut wie sicher ist (BFH-Urteil vom 12. Mai 1993 XI R 1/93, BFHE 171, 448 , BStBl II 1993, 786 , m.w.N.).
  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 65/91

    Gewinneutrale Behandlung von vorausgezahlten Entgelten für das Aneignungsrecht an

    Auszug aus FG Berlin, 24.03.2003 - 8 K 8572/99
    Die zweite Fallgruppe zeitraumbezogener Verträge ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zeitraumbezogenheit nicht der Leistung selbst anhaftet, aber ein zeitlicher Rahmen für mehrere ihrem Charakter nach selbständige Einzelleistungen vorgegeben wird (vgl. BFH-Urteil vom 25.10.1994 - VIII R 65/91 BStBl II 1995, 312 zu Ausbeuteverträgen, BFH-Urteil v. 10.09.1998, IV R 80/96 BFH/NV 1999, 260 zu Unterrichtsvertrag, BFH-Urteil v. 14.10.1999 - IV R 12/99 BFH/NV 2000, 369 zu Leistungsspektrum eines Versicherungsunternehmens).
  • BFH, 14.03.1986 - III R 179/82

    Betriebsausgaben - Unternehmer - Handelsvertreter - Provision - Entstehung des

    Auszug aus FG Berlin, 24.03.2003 - 8 K 8572/99
    Es handelt sich jedoch nicht mehr um eine Vorleistung, wenn der Anspruch, auf den geleistet wird, rechtlich bereits entstanden ist (BFH-Urteil vom 14. März 1986 III R 179/82, BFHE 146, 541 , BStBl II 1986, 669 ).
  • BFH, 04.08.1976 - I R 145/74

    Aktivierung von Provisionsvorschüssen - Anzahlungen - Rechtliche Entstehung des

    Auszug aus FG Berlin, 24.03.2003 - 8 K 8572/99
    Denn Anzahlungen in diesem Sinne liegen vor, wenn es sich dabei um Vorleistungen auf eine zu erbringende Lieferung oder Leistung handelt (BFH-Urteil vom 4. August 1976 I R 145/74, BFHE 119, 468 , BStBl II 1976, 675 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 3 K 3065/09

    Umwandlungssteuerrecht: Zurechnung von vEK an den nicht wesentlich beteiligten

    Nach den Ausführungen der E... Partnerschaftsgesellschaft in ihrer Klageschrift im späteren Klageverfahren geschah dies auf Anregung der E... Partnerschaftsgesellschaft; danach sollten die zuvor vereinnahmten Zahlungen bis dahin als Anzahlungen passiviert werden (FG-A FG Berlin 8 K 8572/99 Bl. 12).

    Die nachfolgende Klage vor dem Finanzgericht Berlin 8 K 8572/99 wurde mit Urteil vom 24. März 2003 (DStRE 2003, 964, Juris) abgewiesen.

    Prozessakte zu FG Berlin 8 K 8572/99, 3 Bände Bp-Berichte, Akte Gesonderte Feststellung des vEK gemäß § 47 KStG 1984 bis 1994, KSt-Akten 4 betreffend Rb-Verfahren 91-94.

    erledigte Akte FG Berlin 8 K 8572/99.

    Abgesehen davon, dass Betriebsprüfer erfahrungsgemäß eher ein Bestreben haben, ein Mehrergebnis zu erzielen als ein enormes Minderergebnis, was hier die Folge war, ergibt sich dies zum einen aus dem Vortrag der E... Partnerschaftsgesellschaft im nachfolgenden Klageverfahren, wonach die E... Partnerschaftsgesellschaft die Passivierung angeregt hat (FG-Akte FG Berlin 8 K 8572/99 Bl. 12), zum anderen spricht dafür auch, dass die entsprechende erste Schlussbesprechung einvernehmlich war und die E... Partnerschaftsgesellschaft nachfolgend sogar eine noch weitergehende Passivierung verfolgt hat, selbst durch Klage.

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